Regelungsvorhaben

RefE-PsychPB: Der Entwurf wird begrüßt. "gravierende häusliche Gewalt" ungenau. Regelung von Aus-, Weiter- und Fortbildung

Angegeben von:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (R003897) am 26.03.2026

Beschreibung:
Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g Absatz 3 in Verbindung mit § 397a der Strafprozessordnung (StPO)). Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung Datum des Referentenentwurfs: 26.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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