Regelungsvorhaben
Industrieholz nicht pauschal aus der Biomassedefinition, RED III Definitionen schärfen und Marktbedingungen berücksichtigen
Angegeben von:
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE (R000788)
am
25.03.2026
Beschreibung:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie lehnt den Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Änderung der Biomasseverordnung ab, da er Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie Stümpfe und Wurzeln pauschal aus der Biomassedefinition ausschließt und damit deren energetische Nutzung faktisch beendet. Dies gefährde Förderfähigkeit, Brennstoffverfügbarkeit und Investitionssicherheit. Gefordert werden RED-III-konforme, markt- und waldbezogene Definitionen, eine differenzierte Regelung für unvermeidbar anfallende Stümpfe und Wurzeln sowie Bestandsschutz für bestehende Anlagen. Zudem soll § 2 Abs. 4 BiomasseV beibehalten werden, um Förderlücken zu vermeiden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf des BMWE zur zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung Datum des Referentenentwurfs: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.12.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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