Regelungsvorhaben
Berücksichtigung des systemdienlichen Nutzens von Elektrolyseuren im Zusammenhang mit Speichernetzentgelten
Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
25.03.2026
Beschreibung:
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Verfahrens "Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom" ihre Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Dabei beabsichtigt die BNetzA, die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure zu beenden. Elektrolyseure sind derzeit sowohl von Einspeiseentgelten im Gasnetz als auch bis zum 31. Dezember 2028 von Netzentgelten im Stromnetz ausgenommen und unterliegen zusätzlich der Wälzung nach der StromNEV. en2x setzt sich dafür ein, dass systemdienliches Nutzen von Elektrolyseuren auch künftig bei der Netzentgeltbefreiung berücksichtigt wird, um bereits getätigte Investitionen oder finale Investitionsentscheidungen für Elektrolyseure nicht zu gefährden.
- Energienetze [alle RV hierzu]