Regelungsvorhaben

Reform § 22 SGB VII: Praxisnahe und risikoorientierte Ausgestaltung

Angegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) (R004506) am 20.03.2026

Beschreibung:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung plädiert für einen zielgerichteten, praxisnahen und risikoorientierten Arbeitsschutz und verweist auf Herausforderungen in der Praxis hinsichtlich der Bewertung einer "besonderen Gefährdungslage" in Bezug auf die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, insbesondere für kleinste und kleine Unternehmen. In Bezug auf Risikoorientierung und Branchenspezifität muss die Ausgestaltung durch die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen. Darüber hinaus sollte 22 Absatz 1 Satz 3 SGB VII neu gefasst werden: „In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen [...]"

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3204 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603160023 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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