Regelungsvorhaben

Der DAV regt an, Vollstreckungsvorschriften der VwGO an die ZPO anzunähern. Änderungen der Regelung zum Amtsermittlungsgrundsatz sieht er kritisch.

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.03.2026

Beschreibung:
Der DAV sieht die vorgesehene Ausweitung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte kritisch. Aus Sicht des DAV ist es beim Amtsermittlungsgrundsatz vorzugswürdig, auf die vorgesehene Einfügung § 86 Abs. 1 S. 3 VwGO-E, nach dem der Grundsatz ein Gericht nicht zu Nachforschungen verpflichtet, die weder durch entsprechendes Vorbringen noch andere konkrete Anhaltspunkte veranlasst sind, zu verzichten. Der DAV meint, dass sich bei der Vollstreckung in Form eines Zwangsgelds nach § 172 VwGO eine Anlehnung an die Systematik der ZPO anbietet. Auch in der VwGO könnte zwischen vertretbaren und unvertretbaren Handlungen unterschieden werden. Im Falle vertretbarer Handlungen ist eine gerichtliche Ersetzungsbefugnis als Vollstreckungsmittel denkbar (unter Bezugnahme auf SN 16/2024).

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.02.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603200013 (PDF - 22 Seiten)

    Adressatenkreis:

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