Regelungsvorhaben

Implementierung einer Generalklausel in § 1 UmwR für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 4 AK statt abschließender Aufzählung der Klagegegenstände

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.03.2026

Beschreibung:
Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und stattdessen Implementierung einer Generalklausel für für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 4 AK (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024 und 45/2025).

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 12.01.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603200011 (PDF - 20 Seiten)

    Adressatenkreis:

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