Regelungsvorhaben

Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung

Angegeben von:
Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (R002452) am 19.03.2026

Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Stärkung der Rechte von Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie vorurteilsmotivierter Delikte im Strafverfahren. Dazu sollen die Nebenklagebefugnis (§ 395 Abs. 3 StPO) und die beiordnungsfähigen Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) auf Hasskriminalität und andere menschenverachtende Tatmotive erweitert werden. Gleichzeitig soll die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g StPO) in Hauptverhandlungen gesichert und für Minderjährige geregelt werden. Die Anpassungen schaffen klare Rechtsgrundlagen, reduzieren Hürden für Betroffene und gewährleisten deren effektive Beteiligung als Nebenkläger*innen, ohne Rechte anderer Beteiligter einzuschränken.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603190026 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 15.01.2026 an:

      • Bundesregierung

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