Regelungsvorhaben
Aussetzung des aktiven Veredelungsverkehr für Zucker gemäß Artikel 195 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
Angegeben von:
Wirtschafliche Vereinigung Zucker e.V. (R001489)
am
13.03.2026
Beschreibung:
Die Importe von Rohzucker unter dem Zollregime der aktiven Veredelung sind seit 2023 stark angestiegen und haben zuletzt einen Anteil von über 70% an den gesamten Rohzuckerimporten der Union erreicht. Aufgrund derzeit niedriger Zuckerpreise innerhalb der Europäischen Union existiert keine wirtschaftliche Begründung zur Genehmigung von aktiver Veredelung von Zucker. Der Unionszuckermarkt wird durch den aktiven Veredelungsverkehr gestört.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]