Regelungsvorhaben

Beibehaltung der europäischen Verordnung zur Zuteilung von Flughafen-Slots (EU-Slot-Verordnung)

Angegeben von:
Condor Flugdienst GmbH (R001666) am 11.03.2026

Beschreibung:
Condor Airlines setzt sich dafür ein, die europäische Verordnung zur Zuteilung von Flughafen-Slots in ihrer derzeitigen Form beizubehalten und falls eine Überarbeitung gesetzlich angestrebt wird sicherzustellen, dass Änderungen einheitlich auf Grundlage von Empfehlungen internationaler Organisationen (insbesondere der WASG = World Airport Slot Guidelines) erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (6)

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