Regelungsvorhaben
Einführung eines deutschen Recht auf Reparaturs
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
10.03.2026
Beschreibung:
Ziel ist die 1:1 Umsetzung der europäischen Richtlinie. Dabei werden vor allem Hersteller verpflich-tet defekte Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem angemessenen Preis und in einer angemessenen Dauer zu reparieren, wenn das Gerät bereits innerhalb der Ökodesign-Verordnung Reparaturanforderungen erfüllen muss. Zudem wird bei einer Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist die Gewährleistungsfrist um 12 Monate verlängert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht konkrete Änderungsvorschläge für den Gesetzesentwurf ein und fordert weite-re Schritte sowohl auf europäischer Ebene als auch im Warenkaufrecht, um Reparieren für Verbrau-cher:innen im Alltag einfacher, schneller und bezahlbarer zu machen.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2603040011 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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