Regelungsvorhaben
Träger- und Maßnahmenzulassung (AZAV) für staatliche Einrichtungen beibehalten
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) (R003810)
am
04.03.2026
Beschreibung:
Der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, staatliche bzw. staatlich
beaufsichtigte Einrichtungen grundsätzlich von der Träger- und Maßnahmenzulassung
nach AZAV auszunehmen, bewerten wir kritisch. Aus Sicht der beruflichen
Bildung sind Qualitätssicherung, Steuerungsfähigkeit und Wettbewerbsgerechtigkeit
zentrale Voraussetzungen, um öffentliche Mittel effektiv einzusetzen und Teilnehmende
bestmöglich zu unterstützen.
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.02.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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