Regelungsvorhaben

Träger- und Maßnahmenzulassung (AZAV) für staatliche Einrichtungen beibehalten

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) (R003810) am 04.03.2026

Beschreibung:
Der Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, staatliche bzw. staatlich beaufsichtigte Einrichtungen grundsätzlich von der Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV auszunehmen, bewerten wir kritisch. Aus Sicht der beruflichen Bildung sind Qualitätssicherung, Steuerungsfähigkeit und Wettbewerbsgerechtigkeit zentrale Voraussetzungen, um öffentliche Mittel effektiv einzusetzen und Teilnehmende bestmöglich zu unterstützen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2603040031 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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