Regelungsvorhaben
Anpassung Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Angegeben von:
buildingSMART Deutschland e.V. (R000839)
am
02.03.2026
Beschreibung:
Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es erkennt BIM-Modelle erstmals als offizielle Planunterlagen an und verspricht durch BIM und KI eine Prozessbeschleunigung von bis zu 30 Prozent. Dieses Potenzial ist aus Sicht von buildingSMART Deutschland nur realisierbar, wenn BIM auf offenen und herstellerneutralen Standards basiert.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Gesetz im parlamentarischen Verfahren um eine explizite Open-BIM-Pflicht für alle geförderten Infrastrukturprojekte ergänzt wird.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4099 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
- Standardisierung, Open-BIM, offene Datenstandards und Schnittstellen