Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Nichteinführung einer gesetzlichen Vermutungsregelung in § 7 SGB IV (Statusfeststellungsverfahren)

Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755) am 24.02.2026

Beschreibung:
Hinsichtlich einer Reform des Statusfeststellungsverfahren warnt der Verband vor der Einführung einer branchenübergreifenden gesetzlichen Vermutungsregelung in § 7 SGB IV. Sollte dennoch eine Vermutungsregelung vorgesehen werden, ist zumindest eine ausdrückliche Ausnahme für Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB erforderlich.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2602240023 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.02.2026 an:

    • Versendet am 19.02.2026 an:

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