Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Produktvernichtung vermeiden - praxisgerechte Übergangsfristen für Werbung mit Umweltaussagen

Angegeben von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083) am 13.02.2026

Beschreibung:
Die EmpCo-Richtlinie droht in ihrer Umsetzung, zu massenhafter Vernichtung verkehrsfähiger Waren zu führen. Um dies zu verhindern, ist eine verlängerte Abverkaufsfrist bis 27.09.2027 erforderlich. Andernfalls droht gerade bei Saisonprodukten – entgegen der Nachhaltigkeitsziele - eine Ressourcenverschwendung. Lange Produktionsvorlaufzeiten und interkontinentale Lieferketten erfordern eine längere Übergangsfrist. Zudem ist eine Klarstellung für B2B-Marken und -Siegel erforderlich: Diese adressieren professionelle Akteure mit Fachwissen. Eine Ausweitung der verbraucherschützender Informationspflichten auf die B2B-Kommunikation ist sachfremd und schafft bürokratische Hürden ohne Mehrwert für Konsumenten. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für entsprechende Anpassungen einsetzen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3327 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2602160006 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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