Regelungsvorhaben
Sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen
Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
10.02.2026
Beschreibung:
Der DVR empfiehlt im Rahmen der Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Einführung einer Helmpflicht zur Vermeidung schwerer Kopfverletzungen zu prüfen, die Anhebung des Mindestalters auf 15 Jahre, die Einführung eines Befähigungsnachweises für Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber wird gebeten ,sich für einen solchen einheitlichen Befähigungsnachweis auf europäischer Ebene einzusetzen. Der DVR empfiehlt die seitliche Kenntlichmachung von Elektrokleinstfahrzeugen mit gelben, seitlich wirkenden Seitenmarkierungsleuchten.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 535/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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