Regelungsvorhaben
Vision Zero für junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
10.02.2026
Beschreibung:
Der DVR empfiehlt eine Integration der Sicherheitsstrategie Vision Zero in die Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Mit der Fahrausbildung soll möglichst früh begonnen werden. Es gilt Maßnahmen zu etablieren, die eine BF 17 Teilnahmebereitschaft erhöhen (bspw. die Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre für die Antragstellung, oder eine Bonuszahlung bei erfolgreichem Abschluss einer mindestens sechs Monate andauernden Begleitphase i.S. eines Zuschusses zu den Ausbildungskosten).
Im Rahmen der Fahrausbildung sind auch neue Lernmethoden (bspw. digitaler Theorieunterricht & Einsatz von Simulatoren) zuzulassen.
Der DVR empfiehlt, nach der Fahrerlaubnisprüfung weitere Angebote zur Stärkung der Verkehrssicherheit innerhalb einer erweiterten dreijährigen Probezeit zu etablieren.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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