Regelungsvorhaben
bestehende KlärschlammVO-Umsetzung der P-Recycling-Verpflichtung
Angegeben von:
Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. (R003565)
am
09.02.2026
Beschreibung:
Die bestehende Frist sollte im angemessenen Rahmen verlängert werden, da derzeit noch keine Technik flächendeckend zur Verfügung steht. Die bestehende Möglichkeit der Zwischenlagerung von Klärschlammaschen würde hohen Flächenbedarf und viel Bürokratie erfordern.
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Wasserwirtschaft, sowohl Siedlungswasserwirtschaft als auch Gewässermanagement, Beregnung u.ä.
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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