Regelungsvorhaben

Schnelle Einrichtung von Räumen für koordinierte Verkehre von Unbemannten Luftfahrtsystemen

Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314) am 05.02.2026

Beschreibung:
Die EU-Vorgaben zur Einrichtung von Räumen für koordinierte Verkehre von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) insbesondere in urbanen Gebieten sollen zügig in nationales Recht umgesetzt werden. Das Behördenprivileg des § 21k Luftverkehrsordnung soll für sämtliche Behörden gelten. Dabei ist die Pflicht einzuführen, die Sicherheitsziele der EU-Verordnung 2018/1139 zu berücksichtigen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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