Regelungsvorhaben
Schnelle Einrichtung von Räumen für koordinierte Verkehre von Unbemannten Luftfahrtsystemen
Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314)
am
05.02.2026
Beschreibung:
Die EU-Vorgaben zur Einrichtung von Räumen für koordinierte Verkehre von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) insbesondere in urbanen Gebieten sollen zügig in nationales Recht umgesetzt werden. Das Behördenprivileg des § 21k Luftverkehrsordnung soll für sämtliche Behörden gelten. Dabei ist die Pflicht einzuführen, die Sicherheitsziele der EU-Verordnung 2018/1139 zu berücksichtigen.
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]