Regelungsvorhaben
Strengere Verfolgung und Sanktionierung von Handynutzung im Straßenverkehr
Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314)
am
05.02.2026
Beschreibung:
Um eine adäquate Kontrolldichte mittels innovativer und automatisierter Überwachungssysteme (z.B. "Handy-Blitzer") herzustellen soll eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Der unbestimmte Rechtsbegriff der "kurzen Blickzuwendung" in § 23 StVO ist zu präzisieren. Zudem soll der § 23 StVO als Verbotsnorm formuliert werden. Verstöße sollen künftig bei KfZ-Führenden künftig mit zwei Punkten statt bislang einem Punkt sowie bei Radfahrenden mit einem Punkt statt bislang mit keinem geahndet werden. Die Bußgelder bei KfZ-Führenden sollen auf 250 Euro, bei Gefährdung auf 500 Euro und bei Schädigung auf 750 Euro erhöht werden.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]