Regelungsvorhaben
Einführung eines Bußgeldtatbestands für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer.
Angegeben von:
Deutscher Verkehrsgerichtstag (R006314)
am
05.02.2026
Beschreibung:
Für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer soll ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol ein neuer Bußgeldtatbestand eingeführt werden. Die daraus resultierende Ordnungswidrigkeit soll beim Erstverstoß mit einer Regelgeldbuße in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister sanktioniert werden. Eine wiederholte Verwirklichung dieses neuen Bußgeldtatbestands soll entsprechend geltendem Recht die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen