Regelungsvorhaben
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Angegeben von:
Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) (R001513)
am
05.02.2026
Beschreibung:
Die Stellungnahme des BBN beschränkt sich auf Art. 2 Änderung des BNatSchG. Durch Art. 2 des Gesetzentwurfs wird § 64 BNatSchG aufgehoben. Dabei geht es unter der Überschrift „Rechtsbehelfe“ um die Vorschrift des BNatSchG zur sog. Verbandsklage.
Aus rechtspolitischer Sicht und wegen der großen Bedeutung der naturschutzrechtlichen Verbandsklage
wird darum gebeten, § 64 mit der Überschrift „Rechtsbehelfe“ zu erhalten.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4146 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (2025) (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]