Regelungsvorhaben
Ausweitung der Strompreiskompensation auf weitere Branchen und stärkere Entlastung der Unternehmen
Angegeben von:
Bündnis faire Energiewende (R001663)
am
04.02.2026
Beschreibung:
Richtlinie
für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren,
bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten
verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden,
ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht
(Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030
Vom 13. März 2024
soll auf weitere Branchen ausgeweitet werden und eine stärkere Entlastung der Unternehmen gewährleisten.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]