Regelungsvorhaben

Ausweitung der Strompreiskompensation auf weitere Branchen und stärkere Entlastung der Unternehmen

Angegeben von:
Bündnis faire Energiewende (R001663) am 04.02.2026

Beschreibung:
Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren beziehungsweise Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030 Vom 13. März 2024 soll auf weitere Branchen ausgeweitet werden und eine stärkere Entlastung der Unternehmen gewährleisten.

Betroffene Interessenbereiche (7)

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