Regelungsvorhaben

Transparente und bürokratiearme Organisation der Entsorgung von Alttextilien bei Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und Einführung einer EPR

Angegeben von:
Otto GmbH & Co. KGaA (R004611) am 26.01.2026

Beschreibung:
Bei Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie sollte im Rahmen der Entsorgung von Alttextilien insbesondere eine transparente, bürokratiearme Organisation geplant werden, die sich nach Herstellern richtet und die Bevollmächtigte für Hersteller aus Drittstaaten vorsieht.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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