Regelungsvorhaben
Transparente und bürokratiearme Organisation der Entsorgung von Alttextilien bei Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und Einführung einer EPR
Angegeben von:
Otto GmbH & Co. KGaA (R004611)
am
26.01.2026
Beschreibung:
Bei Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie sollte im Rahmen der Entsorgung von Alttextilien insbesondere eine transparente, bürokratiearme Organisation geplant werden, die sich nach Herstellern richtet und die Bevollmächtigte für Hersteller aus Drittstaaten vorsieht.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]