Regelungsvorhaben

Unterstützung der Abschaffung der Pflicht zur Führung einer Umweltplakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge i.S.d. § 2 Nr. 1 des EMoG

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 26.01.2026

Beschreibung:
Nach Ansicht des ADAC sollten Fahrzeuge, die bereits durch ein E-Kennzeichen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung gemäß § 11 FZV als emissionsfrei oder besonders emissionsarm ausgewiesen sind, konsequenterweise von der Pflicht zur Führung einer Umweltplakette befreit werden. Eine doppelte Kennzeichnung ist weder sachlich erforderlich noch administrativ sinnvoll. Dies schafft Rechtssicherheit, reduziert Verwaltungsaufwand und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine effiziente staatliche Regulierung.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf zur zweiten Verordnung zur Änderung der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) - Bearbeitungsstand 07.11.2025 Datum des Referentenentwurfs: 07.11.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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