Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Rechtssichere Rahmenbedingungen für Mindestspeicherung von IP-Adressen

Angegeben von:
Deutsche Telekom AG (R002346) am 21.01.2026

Beschreibung:
Wesentliches Ziel ist die Sicherstellung rechtssicherer und praktikabler Rahmenbedingungen bei der Einführung einer Speicherverpflichtung von IP-Adressen und einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten. Nach den Problemen mit früheren Vorratsdatenspeicherungen müssen neue Regelungen vor allem Rechtssicherheit bieten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13366 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13748 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität
  3. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14022 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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