Regelungsvorhaben

Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr

Angegeben von:
Plattform Shared Mobility (R003678) am 19.01.2026

Beschreibung:
Der Entwurf schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung für langsam fahrende Fahrzeuge wie elektrische Tret- und Stehroller (E-Scooter) in § 8 Nr. 1 StVG vor. Dort wird eine Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vorgesehen. Für sie gelten damit künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden gemäß § 18 Abs. 1 StVG.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601190001 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.01.2026 an:

      • Bundesregierung

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