Regelungsvorhaben
Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
Angegeben von:
Plattform Shared Mobility (R003678)
am
19.01.2026
Beschreibung:
Der Entwurf schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung für langsam fahrende Fahrzeuge wie
elektrische Tret- und Stehroller (E-Scooter) in § 8 Nr. 1 StVG vor. Dort wird eine Ausnahme für
Elektrokleinstfahrzeuge vorgesehen. Für sie gelten damit künftig die verschuldensunabhängige
Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem
Verschulden gemäß § 18 Abs. 1 StVG.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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