Regelungsvorhaben

Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts

Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 13.01.2026

Beschreibung:
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2601130006 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.11.2025 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern