Regelungsvorhaben

Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren

Angegeben von:
Deutscher Hebammenverband (R000395) am 09.01.2026

Beschreibung:
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2601090009 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2601090011 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

  3. SG2601090012 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.07.2025 an:

Nach oben blättern