Regelungsvorhaben
Verbot des privaten Gebrauchs von Pyrotechnik und Feuerwerk zu Silvester
Angegeben von:
KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (R001068)
am
06.01.2026
Beschreibung:
Verbot des privaten Kaufs und Gebrauchs von Pyrotechnik zu Silvester. § 22 Abs. 1 Satz 1 – „Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2021 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig“ und § 23 Abs. 2 Satz 2 – „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben“ streichen.
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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