Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Umsetzung der Änderung des EnWG zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Angegeben von:
DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. (R002686) am 02.01.2026

Beschreibung:
Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarktpakets, sieht aber Anpassungsbedarf für Biogasanschlüsse. Die Übergangsregelung des § 118 Abs. 4 EnWG muss klarstellen, dass auch ab 2026 entstehende Anschlusskosten wälzbar bleiben. Ohne Nachfolgeregel droht ab Januar 2026 eine Regulierungslücke, die Biogasprojekte ausbremst. Zudem braucht es Rechts- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber, damit neue Biogaseinspeiseanlagen nicht blockiert werden. Eine Ergänzung um klare Kostenwälzungsregeln und eine Übergangslösung bis zur vollständigen Umsetzung des EU-Pakets ist dringend erforderlich.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Nach oben blättern