Regelungsvorhaben

Umsetzung der Änderung des EnWG zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Angegeben von:
DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. (R002686) am 02.01.2026

Beschreibung:
Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarktpakets, sieht aber Anpassungsbedarf für Biogasanschlüsse. Die Übergangsregelung des § 118 Abs. 4 EnWG muss klarstellen, dass auch ab 2026 entstehende Anschlusskosten wälzbar bleiben. Ohne Nachfolgeregel droht ab Januar 2026 eine Regulierungslücke, die Biogasprojekte ausbremst. Zudem braucht es Rechts- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber, damit neue Biogaseinspeiseanlagen nicht blockiert werden. Eine Ergänzung um klare Kostenwälzungsregeln und eine Übergangslösung bis zur vollständigen Umsetzung des EU-Pakets ist dringend erforderlich.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

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