Regelungsvorhaben
Umsetzung der Änderung des EnWG zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
Angegeben von:
DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. (R002686)
am
02.01.2026
Beschreibung:
Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarktpakets, sieht aber Anpassungsbedarf für Biogasanschlüsse. Die Übergangsregelung des § 118 Abs. 4 EnWG muss klarstellen, dass auch ab 2026 entstehende Anschlusskosten wälzbar bleiben. Ohne Nachfolgeregel droht ab Januar 2026 eine Regulierungslücke, die Biogasprojekte ausbremst. Zudem braucht es Rechts- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber, damit neue Biogaseinspeiseanlagen nicht blockiert werden. Eine Ergänzung um klare Kostenwälzungsregeln und eine Übergangslösung bis zur vollständigen Umsetzung des EU-Pakets ist dringend erforderlich.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]