Regelungsvorhaben

Umsetzung eines vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Abschaffung der Gasspeicherumlage)

Angegeben von:
DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. (R002686) am 02.01.2026

Beschreibung:
Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt die Abschaffung der Gasspeicherumlage, fordert jedoch Anpassungen am EnWG-Entwurf. § 35g Abs. 7 darf nicht für Geschäfte am virtuellen Handelspunkt gelten und muss klar auf Lieferverträge mit Letztverbrauchern begrenzt werden. Zudem braucht es Rechtssicherheit, dass Preisanpassungsregeln nach § 41 Abs. 5 nicht greifen. Der transparente Ausweis in Rechnungen ist praxisfern und sollte gestrichen werden. Eine echte Abschaffung gelingt nur ohne § 35h, der eine neue Umlage ohne parlamentarische Kontrolle ermöglicht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1496 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

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