Regelungsvorhaben

Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung zum Schutz von Lebens- und Futtermitteln vor Schadnagern

Angegeben von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756) am 30.12.2025

Beschreibung:
Auf EU-Ebene ist aktuell geplant, die sog. Permanentbeköderung mit Antikoagulanzien zu verbieten. Die Permanentbeköderung ist die europäische Rechtsgrundlage für die BUD in Deutschland und Antikoagulanzien sind die am meisten eingesetzten und effektivsten Wirkstoffe für die verwendeten Köder. Der aktuelle Vorschlag, eine Bekämpfung von Schadnagern erst nach einem durch einen Schädlingsbekämpfer festgestellten Befall zu erlauben, setzt zu spät an, um Nager in Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen effektiv bekämpfen zu können.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512300059 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.12.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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