Regelungsvorhaben
Verbot der Abgabe von Lachgaskartuschen an Endverbraucher
Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
30.12.2025
Beschreibung:
Der VKU begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber ein klares Verbot der Abgabe von Lachgas ab einer Füllmenge von 8g an alle Endverbraucher einführen will – bei weitergehenden Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Das Verbot des Verkaufs von Lachgaskartuschen an Endverbraucher ist nicht nur aus Sicht des Gesundheitsschutzes wichtig, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von durch Lachgaskartuschen ausgelösten Explosionen in Abfallbehandlungsanlagen und
Abfallsammelfahrzeugen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1504 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.10.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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