Regelungsvorhaben

Verbot der Abgabe von Lachgaskartuschen an Endverbraucher

Angegeben von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 30.12.2025

Beschreibung:
Der VKU begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzgeber ein klares Verbot der Abgabe von Lachgas ab einer Füllmenge von 8g an alle Endverbraucher einführen will – bei weitergehenden Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Das Verbot des Verkaufs von Lachgaskartuschen an Endverbraucher ist nicht nur aus Sicht des Gesundheitsschutzes wichtig, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von durch Lachgaskartuschen ausgelösten Explosionen in Abfallbehandlungsanlagen und Abfallsammelfahrzeugen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1504 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512300055 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern