Regelungsvorhaben

bAV soll auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden können

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 23.12.2025

Beschreibung:
Wir begrüßen, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Das Betriebsrentenrecht und das Aufsichtsrecht der bAV setzen ausreichend qualitative Standards. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte zusätzlich klargestellt werden, dass damit auch viele der anderen Vorschriften des Reformpaketes nicht einschlägig sind wie etwa die „Wechseloptionen“. Eine solche können „Kapitalsammelstellen“ wie das Altersvorsorgedepot umsetzen. Bei Angeboten, die z.B. die Langlebigkeit absichern, funktioniert dies nicht ohne weiteres. Einem individuellen Anbieter- und Produktwechsel steht das Dreiecksverhältnis (Arbeitgeber - Altersversorgungseinrichtung - Arbeitnehmer) in der bAV entgegen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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