Regelungsvorhaben

Das Wort lebenslang in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG nicht streichen

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 23.12.2025

Beschreibung:
Die Streichung von „lebenslang“ in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG passt nicht zu dem im Entwurf enthaltenen Formulierung von § 82 Abs. 2 S. 2 EStG. Dieser sieht für bAV-Riester nun wieder eine lebenslange Altersversorgung vor. Daher sollte diese Streichung nicht vorgenommen werden (u.E. ist auch die Begründung nicht nachgezogen worden).

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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