Regelungsvorhaben
Das Wort lebenslang in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG nicht streichen
Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
23.12.2025
Beschreibung:
Die Streichung von „lebenslang“ in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG passt nicht zu dem im Entwurf enthaltenen Formulierung von § 82 Abs. 2 S. 2 EStG. Dieser sieht für bAV-Riester nun wieder eine lebenslange Altersversorgung vor. Daher sollte diese Streichung nicht vorgenommen werden (u.E. ist auch die Begründung nicht nachgezogen worden).
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.12.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]