Regelungsvorhaben

Geförderte private Altersversorgung muss mehr als Vermögensbildungs bewirken, soll Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung nicht vermindern

Angegeben von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 23.12.2025

Beschreibung:
In einer Gesamtbetrachtung stellt die aba fest, dass dem Entwurf ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge in Deutschlandfehlt und dass der Vorschlag das Potential hat, die bAV nachhaltig zu schädigen. Der BMF-Referentenentwurf erlaubt es, die Chancen risikoreicher Kapitalanlage und die Kostenersparnis durch einen Verzicht auf Absicherung biometrischer Risiken zu privatisieren. Finanzielle Risiken würden damit, anders als in der bAV, auf die künftigen Steuer- und Beitragszahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital, anders als bei der bAV, großzügig vererbt werden kann. Das halten wir bei einer verbreiteten Entscheidung für diese Auszahlungsform für sozialpolitisch kritisch. Altersvorsorge ist für die aba mehr als Vermögensbildung.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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