Regelungsvorhaben
Verbot von Augenscreenings durch nicht-ärztliche Drittanbieter
Angegeben von:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) (R002512)
am
23.12.2025
Beschreibung:
Es drängen vermehrt nicht-ärztliche Drittanbieter wie Drogeriemärkte auf den Markt, die Augenchecks anbieten wie z.B. Augenscreenings mit KI-basierter Auswertung und ggf. zusätzlicher ärztlicher Validierung. Es besteht u.a. die Gefahr der Fehldiagnosen. Zudem werden Kunden verunsichert oder möglicherweise sogar davon abgehalten, einen Augenarzt aufzusuchen mit der möglichen Folge von irreversiblen Schäden am Auge.
Die Feststellung von Auffälligkeiten am Auge und/oder an der Netzhaut bzw. das Erkennen von Krankheiten kann ausschließlich ein Augenarzt aufgrund seiner langjährigen fachspezifischen Ausbildung und der anschließenden augenärztlichen Erfahrung ganzheitlich vornehmen.
Das Angebot dieser Augenscreenings durch nicht-ärztliche Drittanbieter ist zu verbieten.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]