Regelungsvorhaben
Der DAV regt Verfahrenserleichterungen sowie die Entlastung der Verfahrensbeteiligten in der Verbraucherinsolvenz an
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung.
Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen.
Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren:
Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden
Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO
Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht
Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.12.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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