Regelungsvorhaben
Vereinfachung und Abmilderung des Energieeffizienzgesetzes
Angegeben von:
Covestro Deutschland AG (R001497)
am
19.12.2025
Beschreibung:
Covestro setzt sich für eine Vereinfachung und Abmilderung des Energieeffizienzgesetzes ein. Dazu gehören u.a. eine Harmonisierung von Defintionen und Begriffen sowie der Verzicht auf eine Pflicht zur Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung der technisch unvermeidbaren Abwärme am Standort und außerhalb des Standortes bei Modernisierungsvorhaben. Eine verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse bei Modernisierungsmaßnahmen wird abgelehnt. Eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Abwärme wird bei Modernisierungsmaßnahmen stets durchgeführt. Die Durchführung einer zusätzlich vorgegebenen Kosten-Nutzen-Analyse erzeugt somit zusätzlichen Kosten-, Personal- und Zeitaufwand und wirkt sich anreizhemmend für Modernisierungsmaßnahmen aus.
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Datum des Referentenentwurfs: 09.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]