Regelungsvorhaben

Vereinfachung und Abmilderung des Energieeffizienzgesetzes

Angegeben von:
Covestro Deutschland AG (R001497) am 19.12.2025

Beschreibung:
Covestro setzt sich für eine Vereinfachung und Abmilderung des Energieeffizienzgesetzes ein. Dazu gehören u.a. eine Harmonisierung von Defintionen und Begriffen sowie der Verzicht auf eine Pflicht zur Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung der technisch unvermeidbaren Abwärme am Standort und außerhalb des Standortes bei Modernisierungsvorhaben. Eine verpflichtende Kosten-Nutzen-Analyse bei Modernisierungsmaßnahmen wird abgelehnt. Eine Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Abwärme wird bei Modernisierungsmaßnahmen stets durchgeführt. Die Durchführung einer zusätzlich vorgegebenen Kosten-Nutzen-Analyse erzeugt somit zusätzlichen Kosten-, Personal- und Zeitaufwand und wirkt sich anreizhemmend für Modernisierungsmaßnahmen aus.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie Datum des Referentenentwurfs: 09.04.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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