Regelungsvorhaben

Energieeffizienzgesetz

Angegeben von:
Covestro Deutschland AG (R001497) am 19.12.2025

Beschreibung:
Covestro setzt sich für eine Vereinfachung und Abmilderung des Energieeffizienzgesetzes ein. Dazu gehören u.a. eine Harmonisierung von Defintionen und Begriffen sowie der Verzicht auf eine Pflicht zur Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung der technisch unvermeidbaren Abwärme am Standort und außerhalb des Standortes bei Modernisierungsvorhaben. Letztgenannte Maßnahme geht mit hohem Personalaufwand einher und wirkt sich anreizhemmend für Modernisierungsmaßnahmen aus.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern