Regelungsvorhaben
Rechtssichere Einführung des Gebäudetyps E durch Anpassung des Bundesgesetzes BGB zur Ermöglichung kostengünstigen, vereinfachten Wohnungsbaus.
Angegeben von:
Vonovia SE (R001894)
am
17.12.2025
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 555/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.12.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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