Regelungsvorhaben

Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 16.12.2025

Beschreibung:
Wir setzen uns für eine vorgezogene, bürokratiearme und vollzugsfreundliche Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) entsprechend dem Omnibus-I-Verfahren durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ein, das das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ersetzt und u.a. den Anwendungsbereich auf sehr große Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Mrd. EUR Umsatz reduziert. Die Begrenzung des Anwendungsbereichs wird dazu führen, dass ca. zwei Drittel der heute nach LkSG verpflichteten Versicherungsgruppen spätestens 2028 nicht mehr von der Lieferkettenregulierung erfasst werden. Diese Entlastung sollte nicht erst 2028, sondern so schnell wie möglich wirksam werden.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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