Regelungsvorhaben
Der DAV sieht den vorliegenden Referentenentwurf kritisch und regt an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
16.12.2025
Beschreibung:
Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme 22/2025 ablehnend geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf, in welchem die Qualifikation (noch) weiter gefasst wird, wird ebenfalls kritisch gesehen.
Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.o.-Tropfen kann – wie auch der BGH betont – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden; tat- und schuldangemessene Strafen sind bereits jetzt möglich. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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SG2512150054 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.12.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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