Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Berücksichtigung CO2-neutraler Kraftstoffe im Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885) am 12.12.2025

Beschreibung:
Im laufenden „Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ wird, zusätzlich zu technischen Anpassungen (App-Einbuchung, Datenübermittlungen, turnusmäßige Reklassifizierung von CO2-Emissionsklassen), die Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge (Batterie- und Wasserstoff-Lkw) bis zum 30. Juni 2031 fortgeführt. en2x setzt sich für eine technologie-neutrale Ausgestaltung der Mautregelung ein, die erneuerbare bzw. CO2-neutrale Kraftstoffen als Option zur Senkung der Emissionen im Straßenverkehr berücksichtigt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/1861 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: BMV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512040009 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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