Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Krankenkassen müssen von der Anfechtungsmöglichkeit durch Insolvenzverwalter ausgenommen werden

Angegeben von:
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (R000892) am 11.12.2025

Beschreibung:
Gesetzliche Krankenkassen/Sozialversicherungsträger müssen von der Anfechtungsmöglichkeit durch Insolvenzverwalter ausgenommen werden, d.h. entsprechende Ergänzung von Artikel 6 Absatz 3 (Ausnahmen von Anfechtungen) des EU-Richtlinienvorschlags

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 25/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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