Regelungsvorhaben
Krankenkassen müssen von der Anfechtungsmöglichkeit durch Insolvenzverwalter ausgenommen werden
Angegeben von:
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts (R000892)
am
11.12.2025
Beschreibung:
Gesetzliche Krankenkassen/Sozialversicherungsträger müssen von der Anfechtungsmöglichkeit durch Insolvenzverwalter ausgenommen werden, d.h. entsprechende Ergänzung von Artikel 6 Absatz 3 (Ausnahmen von Anfechtungen) des EU-Richtlinienvorschlags
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 25/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]