Regelungsvorhaben
Bürokratiearme Anpassung des VerpackG an EU-Vorgaben
Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081)
am
10.12.2025
Beschreibung:
Die Bundesregierung überarbeitet das nationale Verpackungsgesetz entsprechend der EU-Verpackungsverordnung. Mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz können ab 2028 bis zu 5 Prozentpunkte der Recyclingquote auch durch andere Verfahren wie das chemische Recycling erbracht werden. Mit dieser Doppelquote kommt die Bundesregierung der Zusage aus dem Koalitionsvertrag nach, chemisches Recycling zu unterstützen. Allerdings: Die auf europäischer Ebene vorgeschriebenen Ziele für den Mindesteinsatz von Rezyklat in kontaktsensitiven Verpackungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden, etwa durch eine dezidierte Verankerung im deutschen Gesetz. Eine bürokratiearme Umsetzung muss gewährleistet sein, Goldplating verhindert werden!
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.12.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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