Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512150051 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Anpassung des VerpackG an EU-Vorgaben

Die Bundesregierung überarbeitet das nationale Verpackungsgesetz entsprechend der EU-Verpackungsverordnung. Mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz können ab 2028 bis zu 5 Prozentpunkte der Recyclingquote auch durch andere Verfahren wie das chemische Recycling erbracht werden. Mit dieser Doppelquote kommt die Bundesregierung der Zusage aus dem Koalitionsvertrag nach, chemisches Recycling zu unterstützen. Allerdings: Die auf europäischer Ebene vorgeschriebenen Ziele für den Mindesteinsatz von Rezyklat in kontaktsensitiven Verpackungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden, etwa durch eine dezidierte Verankerung im deutschen Gesetz. Eine bürokratiearme Umsetzung muss gewährleistet sein, Goldplating verhindert werden!

Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081) am 15.12.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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