Regelungsvorhaben
Anerkennung des Trusted Flagger Status im Rahmen des DDG
Angegeben von:
adidas AG (R001743)
am
08.12.2025
Beschreibung:
Das Digitale-Dienste-Gesetz regelt die Pflichten von Online-Diensteanbietern zur Bekämpfung illegaler Inhalte, zur Transparenz von Algorithmen und Werbung sowie zur besseren Aufsicht und Nutzerrechte im digitalen Raum.
Illegale Inhalte umfassen Markenpiraterie, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen, die verlässlich von den jeweiligen Rechteinhabern identifiziert werden können. Wir setzen uns daher für eine Anerkennung von Rechteinhabern als vertrauensvolle Hinweisgeber (Trusted Flaggers) ein.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 153/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
- Digitalisierung [alle RV hierzu]